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ka·ˈno·nisch [kaˈnoːnɪʃ] ADJ

1. kanonisch (nach klassischem Muster):

2. kanonisch REL (kirchenrechtlich):

ka·no·ni·ˈsie·ren [kanoniˈziːrən] VERB trans REL

Hor·ˈnis·se <Hornisse, Hornissen> [hɔrˈnisə] SUBST f

Nar·ˈzis·se <Narzisse, Narzissen> [narˈ͜tsɪsə] SUBST f BOT

Einsprachige Beispiele (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
In den Essener Kanonissenstiften im 18. Jahrhundert betraf die Regelung einer mehrjährigen Schulausbildung zur Aufnahme als Kanonisse fortan ebenso Erwachsene Frauen.
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Ein öffentliches Gelübde wurde bei der Aufnahme zur vollberechtigten Kanonisse nicht abgelegt.
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Nach erfolgreich abgeschlossener Schulausbildung konnte die Aufnahme als vollberechtigte Kanonisse in das Kapitel stattfinden.
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Neben dem Chordienst gehörte auch der Aufenthalt auf Messen, Prozessionen und kirchlichen Begräbnisfeiern zu den Aufgabenbereichen einer Kanonisse, sodass sie ein von der Außenwelt abgeschiedenes Leben führten.
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987 sollte sie zur Kanonisse eingekleidet werden.
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Als Kanonissin oder Kanonisse (auch Stiftsdame) wird eine Frau bezeichnet, die in einer geistlichen Gemeinschaft in einem (weltlichen) Frauenstift lebt, ohne Ordensgelübde abzulegen.
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