Deutsch » Niederländisch

Re·ˈgie·rungs·treue SUBST m nt f

Re·ˈgie·rungs·krei·se SUBST Pl

ˈStö·rungs·stel·le SUBST f TEL

Re·ˈgie·rungs·spre·cher(in) SUBST m(f)

Re·ˈgie·rungs·sitz SUBST m

Re·ˈgie·rungs·pos·ten SUBST m POL

Re·ˈgie·rungs·chef(in) SUBST m(f)

re·ˈgie·rungs··hig ADJ

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Deutsch
So zog 1874 die Regierung zunächst das Zustimmungsrecht an sich, so dass jeder Vertrag zwischen dem Käufer und der lokalen Behörde erst durch die Unterschrift einer Regierungsstelle gültig war.
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