Nachweis über Deutschkenntnisse, wenn kein deutsches Abitur erworben wurde ( Sprachzertifikat im Level C1 der Common European Framework of Reference for Languages ).
Der Nachweis der Deutschkenntnisse ist erforderlich, da die Verordnung für die Ausbildung und Lizenzierung von Fluglotsen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) je nach Einsatzbereich die deutsche Sprache als Betriebssprache vorschreibt.
ggf. Übersetzung von Zertifikaten und Zeugnissen von einem staatlich beeidigten Übersetzer
www.dfs.deThis language certificate needs to be at the C1 level under the Common European Framework of Reference for Languages.
You see, applicants must prove that they have a sufficient command of German as the German Federal Ministry of Transport and Digital Infrastructure prescribes German as the working language for air traffic controllers in certain operational areas.
You may need to have official translations of your certificates and qualifications made by a sworn translator.
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