Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Erfolgsdelikt“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

das Er·fọlgs·de·likt JUR

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Im Strafrecht gibt es Erfolgsdelikte, deren Tatbestand ein Handeln beschreibt, das einen bestimmten Erfolg auslöst, welcher noch nicht in der Tathandlung selbst eingeschlossen ist.
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Bei Erfolgsdelikten kann nur bestraft werden, wer einen bestimmten Erfolg hervorgerufen hat.
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Konkrete Gefährdungsdelikte sind nach ganz herrschender Meinung Erfolgsdelikte.
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Maßgebend ist derjenige Zeitpunkt, zu dem der Täter eine Handlung vornimmt, die den Tatbestand verwirklicht (bei Tätigkeitsdelikten) oder verwirklichen soll (bei Erfolgsdelikten).
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Erfolgsdelikte verlangen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Handlung und Erfolg.
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Zu unterscheiden sind im Einzelnen Tätigkeitsdelikte, Erfolgsdelikte, erfolgsqualifizierte Delikte, echte und unechte Unterlassungsdelikte sowie Fahrlässigkeitstaten, versuchten und fortgesetzt begangenen Taten.
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4 StGB damit nicht zu den Gefährdungs-, sondern zu den Erfolgsdelikten.
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Nach dem Einheitsprinzip haftet jeder aus einem etwaigen fahrlässigen Erfolgsdelikt, der den Erfolg fahrlässig verursacht hat.
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Systematisch handelt es sich beim Verstrickungsbruch um ein sogenanntes Erfolgsdelikt.
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Der Tatbestand weist als Unrechtselemente zumindest im Bereich der Erfolgsdelikte Handlungs- und Erfolgsunrecht aus.
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