Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Gerichtspräsident“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der(die) Ge·rịchts·prä·si·dent(in) <-en, -en>

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Nach mittelalterlicher Tradition stand dem Gericht der sogenannte Kammerrichter vor, der die Funktion eines Gerichtspräsidenten ausübte.
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Aus ihrer Mitte bestimmt die Regierung den Gerichtspräsidenten (ordförande).
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Der Gerichtspräsident ist ein als Präsident fungierender Richter, der an der Spitze eines Gerichts als Leiter einer rechtsprechenden öffentlichen Institution steht.
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So ärgert sich zum Beispiel der Gerichtspräsident über das Kind im roten Kleid.
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Er war unter anderem als Gerichtspräsident, Journalist und ausserordentlicher Bundesanwalt tätig; im Militär stieg er bis in den Rang eines Oberstdivisionärs auf.
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Der Gerichtspräsident (ordförande) wird von der Regierung bestimmt.
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Aus diesem Grund musste er nach drei Jahren auf sein Amt als Gerichtspräsident verzichten.
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So stellten sie verschiedene Premierminister, Rats- und Gerichtspräsidenten.
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Frühzeitig nahm er politischen Einfluss bei Treffen mit Behördenleitern und Gerichtspräsidenten, die in erster Linie für organisatorische Fragen einberaumt worden waren.
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Augenscheinlich besaß der Gerichtspräsident weder die Mittel noch den Willen, sich den Wünschen der Peruaner zu widersetzen.
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