Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Grundgesetzes“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

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■ -änderung, -buch
Das Grundgesetz (GG) ist die geltende Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, nämlich deren rechtliche und politische Grundordnung, die über allen anderen Rechtsnormen steht. Das Grundgesetz ist am 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Zuvor ist es vom Parlamentarischen Rat auf der Basis von Grundsätzen eines föderalen und demokratischen Rechtsstaats ausgearbeitet worden. Dazu waren Lehren aus der deutschen Geschichte zu ziehen, und zwar im Hinblick nicht nur auf das Scheitern der Weimaer Republik (1918/19 bis 1933), sondern besonders auch vor dem Hintergrund des sich anschließenden Unrechtssystems des Hitlerfaschismus (Nationalsozialismus). Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates werden häufig als die „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ bezeichnet.
Die Bundesrepublik hat als Republik einen Bundespräsidenten, der an der Spitze des Staates steht. Sie ist eine Demokratie, bei der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht: Das Volk wählt seine Vertreter (Repräsentanten) in freien, gleichen und geheimen Wahlen, was man repräsentative Demokratie nennt. Außerdem ist die Bundesrepublik ein Sozialstaat, in dem die einzelnen Bürgerinnen und Bürger nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben. Als föderativer Staat besteht die Bundesrepublik aus Bundesländern mit eigenen Verfassungen und Zuständigkeiten, wie z.B. im Bildungsbereich. Schließlich wird die Bundesrepublik als Rechtsstaat bestimmt, da die Gewalt des Staates in die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) aufgeteilt ist, die sich gegenseitig kontrollieren.
Dazu gibt es im Grundgesetz genauere Ausführungen; die einzelnen Bestimmungen werden in „Artikeln“ zusammengefasst. Nach einer „Eingangsformel“ und der „Präambel“ werden zunächst die „Grundrechte“ aufgeführt. Der erste Artikel lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Anschließend werden die Grundrechte genauer erläutert, wie z.B. das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Freiheit des Glaubens. Die weiteren Teile beinhalten Ausführungen zur Rolle der Gesetzgebung und Rechtsprechung, zur Rolle der Parteien, zu staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten, zum Verhältnis des Bundes und der Länder, zu den staatlichen Organen Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, zur Rolle des Bundespräsidenten u.a.m.

Beispielsätze für Grundgesetzes

Artikel 1 des Grundgesetzes
Wer waren die Väter des Grundgesetzes?

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Die Darstellung des biogenetischen Grundgesetzes stützte sich auf eine Reihe von Abbildungen, die als Illustrationen und Belege des Gedankengangs konzipiert waren.
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Menschenwürde nach dem Verständnis des Grundgesetzes ist jedoch ein Rechtsanspruch.
de.wikipedia.org
Die neue Version des Grundgesetzes enthält in allen 146 Artikeln eklatante Rechtschreibfehler, die der Autor programmiert hatte.
de.wikipedia.org
Für die Sozialversicherung im Sinne des Grundgesetzes sind das Versicherungsprinzip und das Solidarprinzip kennzeichnend.
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Seine Legitimation zum Handeln oder Unterlassen gegenüber Menschen bezieht der Staat aus der verbrieften Wertordnung des Grundgesetzes, deren oberster Grundwert und Wurzel aller Grundrechte die Menschenwürde ist.
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Die kabinettsformatie gab Kritikern des Grundgesetzes und der Monarchie die größten Angriffspunkte.
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Dieser unveränderbare Artikel des Grundgesetzes bildet das Demokratieprinzip und erklärt die Volkssouveränität.
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Dadurch werde die – auch mit Blick auf das Böckenförde-Diktum – wichtige Debatte darüber behindert, welche über den Rechtekatalog des Grundgesetzes hinausgehenden Werte dem Zusammenleben in einer freiheitlichen Gesellschaft zugrunde liegen sollten.
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Andere Normen galten noch bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes fort, so die staatshaftungsrechtliche Überleitung der Beamtenhaftung auf den Staat gemäß Art. 131 WRV.
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Das Seemannsamt ist als staatliche Behörde zuständig für die Anliegen von Seeleuten auf Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge sowie von deutschen Seeleuten auf Kauffahrteischiffen unter ausländischer Flagge im Geltungsbereich des Grundgesetzes.
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