Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Rechtschreiberwerb“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der Rẹcht·schreib·feh·ler <-s, ->

die Rẹcht·schreib·re·form <-, -en>

Am 1. Juli 1996 unterzeichneten die vier deutschsprachigen Staaten (Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein) und weitere vier Staaten mit deutschsprachigen Minderheiten (Belgien, Italien, Rumänien, Ungarn) das „Wiener Abkommen“ zur Reform der deutschen Rechtschreibung. Damit wurde die langjährige Überarbeitung der deutschen Rechtschreibung abgeschlossen, die seit 1901/1902 galt. Die Neuregelung ist seinerzeit zunächst offiziell am 1. August 1998 in Kraft getreten. Das sollte bedeuten, dass Schulen die neue Rechtschreibung lehren und Ämter sie anwenden. Verantwortlich für die Richtlinien der deutschen Rechtschreibung war zunächst eine spezielle Kommission am „Institut für deutsche Sprache“ (IdS) in Mannheim. Als Antwort auf anhaltend kritische Stimmen zur Rechtschreibreform erfolgte sodann die Einrichtung eines „Rats für deutsche Rechtschreibung“. Es ist dies ein zwischenstaatliches Gremium, das sich entsprechend den Beschlüssen der Ministerpräsidenten- und Kultusministerkonferenz mit den strittigsten Fragen der Neuregelung beschäftigt, nämlich mit der Getrennt- und Zusammenschreibung, der Zeichensetzung und der Worttrennung am Zeilenende. Der Rat hat ferner die langfristige Aufgabe, die Einheit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Entwicklung der Sprachpraxis zu beobachten. Mit der Einrichtung des „Rats für deutsche Rechtschreibung“ entstand eine überarbeitete Fassung der Richtlinien als „Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis“ (2006). Im Zuge dieser Entwicklung hat man auch die Übergangsfrist neu festgelegt. Es war dies der 01. August 2006. Von da an durfte an Schulen die bislang nur als überholt geltende Schreibung als Fehler angerechnet werden. Die Übergangsfrist für Österreich und Bozen-Südtirol endete am 31.07.2008. Es kam sodann zu zahlreichen, teils einschneidenden Nachbesserungen: So können z.B. wieder mehr Verben in Kombination mit Adjektiven zusammengeschrieben werden. Auffällig ist besonders, dass ein Einzelvokal nicht mehr am Wortende oder am Wortanfang abgetrennt werden darf, so z.B. bei Abend nicht das „A“. Eine unliebsame Folge dieser Entwicklung war, dass verschiedene Wörterbücher, die zu früh auf den Markt kamen und derartige Trennungen anführten, schnell überholt waren.
Neben nach wie vor sehr problematischen und weiterhin kritisch betrachteten Neuerungen verändert sich insgesamt durch die neue Rechtschreibung relativ wenig am Schriftbild, sodass auch ältere Texte weiterhin problemlos gelesen werden können. Am auffälligsten ist die neue Doppel-s-Schreibweise für das bisherige „ß“ nach kurzem Vokal, wie für Kuss (vgl. auch das Stichwort s-Laut). Diese Änderung kann als gut nachvollziehbare, merkfähige und dadurch akzeptierte Neuerung gelten. Wichtiger als diese Neuerung dürfte ohnehin sein, dass man überhaupt beim Verfassen von Texten zwischen z.B. „das“ und „dass“ unterscheiden kann! Neben manchen eindeutigen Änderungen, welche die Getrennt- und Zusammenschreibung betreffen, gibt es zahlreiche Wörter, die man jetzt auf zwei Arten schreiben kann. Dies ist meist der Fall bei Wörtern, die aus einem Nomen oder Adjektiv und einem Partizip zusammengesetzt sind, wie z.B. Leben spendend bzw. lebenspendend oder blau gestreift bzw. blaugestreift. Auch insbesondere mehrere Fremdwörter lassen sich jetzt wie bisher schreiben, oder in eingedeutschter Schreibweise, so Ketchup und Ketschup. Als verwirrend dürften vor allem die vielen Trennungsmöglichkeiten von Wörtern erfasst werden (z.B. In-s-t-ru-ment) bzw. unterschiedliche Trennungen bei gleichen Bestandteilen, wie z.B. mit Dia-/dia-; vgl. Di-a-lekt, aber dia-me-t-ral.

das Rẹcht·schrei·ben <-s>

rẹcht·schrei·ben VERB ohne OBJ

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