Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „vornehmen“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

I . vo̱r·neh·men <nimmst vor, nahm vor, hat vorgenommen> VERB mit OBJ

II . vo̱r·neh·men <nimmst vor, nahm vor, hat vorgenommen> VERB mit SICH

vo̱r·nehm ADJ

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Allerdings wurden in den folgenden 350 Jahren etliche Erweiterungen vorgenommen.
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Es ist deshalb anzunehmen, dass noch einige Korrekturen vorgenommen werden sollten.
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Im Jahre 1807 wurde eine umfassende Umgestaltung vorgenommen.
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Wie und wann der Abbau vorgenommen wurde, ist nicht bekannt.
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Bei Beeinträchtigungen des rechten Beins können zudem Pedalverlegungen vorgenommen werden.
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Auch wurden Verbesserungen bei der Wagenkastenkonstruktion, der elektrischen Ausrüstung und dem Bremssystem vorgenommen.
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Besonders bedeutend für die moderne Industrie war das von ihm entwickelte Pyrometer, mit dessen Hilfe man präzise Temperaturmessungen im Hochtemperaturbereich vornehmen kann.
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Während das Reichsrayongesetz noch die Abwägung zwischen militärischen Erfordernissen und Eigentumsrechten vornahm, ordnete das Schutzbereichsgesetz von 1935 die Rechte der Eigentümer den militärischen Wünschen unter.
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Die Manipulation wird zur Umsatzverkürzung und damit zur Steuerhinterziehung und Hinterziehung von Sozialabgaben vorgenommen.
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Die Änderungen wurden vorgenommen um einen stärkeren Fokus auf die Rennsieger zu legen.
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"vornehmen" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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