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Definitionen von „Vorbenutzungsrecht“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

das Vo̱r·be·nut·zungs·recht

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Ein Anspruch besteht hingegen nicht, wenn der Verletzer sich auf ein Vorbenutzungsrecht stützen kann.
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Das Vorbenutzungsrecht des Vorbenutzers besteht hier gegenüber dem Inhaber des Gebrauchsmusters.
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Vorbenutzungsrecht bezeichnet eine Rechtsposition, deren Inhaber zur Benutzung eines durch fremdes Patent oder Gebrauchsmuster geschützten Erfindungsgegenstands nicht der Erlaubnis des Patent- bzw. Gebrauchsmusterinhabers bedarf.
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Gesetzliche Grundlage für das Vorbenutzungsrecht ist hier Abs.
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1 PatG), das so genannte private Vorbenutzungsrecht (Abs.
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Rechtsgrundlage für das so genannte private Vorbenutzungsrecht ist § 12 PatG.
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Grundsätzlich gilt, dass der Erwerb eines Vorbenutzungsrechts nicht möglich ist, wenn der Vorbenutzer dem späteren Patentinhaber oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber widerrechtlich gehandelt hat.
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Demgemäß sind die Vorschriften des Patentgesetzes (auch) über das Vorbenutzungsrecht (§ 12 PatG, siehe oben) entsprechend anzuwenden.
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Der Gesetzgeber sieht den Zweck des Vorbenutzungsrechts darin, aus Billigkeitsgründen den bestehenden gewerblichen oder wirtschaftlichen Besitzstand des Vorbenutzers zu schützen.
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Dies werde durch das Vorbenutzungsrecht verhindert.
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