- Als Fremdsprache gilt jede Sprache, die sich eine Person nach abgeschlossenem Erstspracherwerb (Erwerb einer Muttersprache) aneignet. Eine Fremdsprache wird im gesteuerten Spracherwerb vor allem im schulischen Unterricht erworben, aber auch durch Sprachkurse außerhalb der Schule, sowie auch autodidaktisch im Eigenstudium. Davon unterschieden wird der Erwerb einer Zweitsprache (Zweitspracherwerb) im Kindesalter (vgl. unter Bilingualismus) oder im Erwachsenenalter ohne Unterricht (vgl. unter Zweitspracherwerb). Fremdsprachenkenntnisse lassen sich nach den Gesichtspunkten der aktiven oder passiven Sprachbeherrschung, sowie der im mündlichen oder schriftlichen Bereich beurteilen. In vielen beruflichen Tätigkeitsfeldern gilt die Beherrschung mindestens einer Fremdsprache als Schlüsselqualifikation.
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- Während der Erstspracherwerb (vgl. das Stichwort Spracherwerb) gleichsam bei der Geburt einsetzt, wenn man nicht pränatale Einflüsse annehmen will, kann der Zweitspracherwerb grundsätzlich zu beliebigen späteren Zeitpunkten einsetzen: im frühen Kindesalter ebenso wie im fortgeschrittenen Erwachsenenalter. Für den Erwerb weiterer Sprachen wird nicht über Zweitspracherwerb hinaus differenziert. Der Zweitspracherwerb kann wie der Erstspracherwerb in natürlicher Umgebung als so bezeichneter ungesteuerter Zweitspracherwerb erfolgen, ist aber oft als gesteuerter Zweitspracherwerb Ergebnis von Unterrichtung. Dann spricht man meist von Fremdsprach(en)erwerb. Wenn allerdings eine Zweitsprache von Anfang an mit der Muttersprache erworben wird, bezeichnet man diese Form der Mehrsprachigkeit (vgl. das Stichwort) nicht als Fremdspracherwerb, sondern als Bilingualismus (vgl. das Stichwort), die zugehörige Form des Spracherwerbs als bilingualen Erstspracherwerb.
Bei Zweitspracherwerb und Fremdspracherwerb sind die für den Erstspracherwerb zu veranschlagenden Prozesse bereits abgeschlossen oder zumindest teilweise gemeistert; insgesamt beruhen sie auf gleichen Mechanismen der Sprachverarbeitung und auf gleichen Prinzipien, die jeden Spracherwerb steuern. Ergebnisse des Zweitspracherwerbs (auch: Mehrspracherwerb genannt), sind verglichen mit dem Erstspracherwerb recht uneinheitlich; sie variieren stark nach Alter sowie Art des Erwerbs und münden meist nicht in einer perfekten Beherrschung der Zielsprache. Denn oft kommt aus verschiedenen Gründen der Spracherwerb auf einer unteren oder mittleren Ebene der Sprachbeherrschung zum Erliegen; vor allem ist dies bei ungesteuertem Erwerb der Fall. Dann spricht man von der Fossilisierung auf einer gewissen Stufe; für den muttersprachlichen Erstspracherwerb ist dies normalerweise nicht zu beobachten. Der so bezeichnete Wiedererwerb einer Sprache stellt eine Sonderform des Spracherwerbs dar. Darunter wird die erneute Aneignung einmal erlernter, aber in Vergessenheit geratener sprachlicher Fertigkeiten in einer Zweitsprache (oder auch weiteren Sprache) verstanden. -
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