Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „gehoben“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

I . he̱·ben <hebst, hob, hat gehoben> VERB mit OBJ

II . he̱·ben <hebst, hob, hat gehoben> VERB mit SICH etwas hebt sich

2. verschlechtern

Beispielsätze für gehoben

In diesem Wörterbuch finden sich Angaben wie „geh.“ (für „gehoben“), „abwert.“ (für „abwertend“) und „vulg.“ (für „vulgär“). Angaben solcher Art beziehen sich auf die Tatsache, dass mit dem Gebrauch eines Ausdrucks konventionell eine Wertung/Einschätzung des Gesagten verbunden wird bzw. kompetente Sprecher/Sprecherinnen über das Wissen verfügen, dass sie nicht jeden Ausdruck (insbesondere auch bei gegebenen Alternativen) in jedem Zusammenhang verwenden dürfen. Mit „verhüll.“ ist gemeint, dass man z.B. im Falle von verscheiden nicht den neutralen bzw. unmarkierten Ausdruck benutzt, hier nämlich sterben. Mit dieser Praxis schließt vorliegendes Wörterbuch an sämtliche andere Bedeutungswörterbücher an, die solche Angaben machen. Es handelt sich dabei um stilistische Bewertungen, die auch als Angaben zur Stilschicht bzw. zur Stilfärbung, oder als pragmatische Angaben und pragmatische Kommentare bezeichnet werden. Kommentare dieser Art haben eine lange Tradition seit dem 17. Jahrhundert. Nach einigen wichtigen Meilensteinen (z.B. das Wörterbuch von J. Chr. Adelung; zuerst 1774) geht das heutige Konzept stilistischer Bewertungen in der deutschen Tradition wesentlich zurück auf die ausführliche Darstellung eines Stilschichtenmodells in dem „Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache“ (Klappenbach/Steinitz; 1. Aufl., 1. Lieferung: DDR 1961). In diesem Wörterbuch (vgl. auch das Stichwort) wurde erstmals der gesamte Wortschatz mit stilistischen Bewertungen versehen. Erfasst werden damit Abstufungen, ausgehend von der „gehobenen“ („geh.“) bzw. „dichterischen“ („dichter.“) Ebene. Dieser folgen: die „bildungssprachliche“ („bildungsspr.“), die nicht markierte „normalsprachliche“ Ebene und die „umgangssprachliche“ („ugs.“) Ebene (vgl. dazu das Stichwort); für die darunter liegende Ebene werden angesetzt: „salopp“, „derb“ und „vulgär“. Darüber hinaus werden dort noch weitere Angaben (z.B. „verhüll.“) verwendet. Alle Nachfolgewörterbücher im Bereich der Sprachlexikographie (vgl. das Stichwort Lexikographie) haben die Kriterien übernommen bzw. leicht abgewandelt.
Völlig berechtigte Kritik wurde immer schon an der Auswahl des jeweiligen Inventars generell geübt, wie auch an der Zuordnung der stilistischen Bewertungen in Einzelfällen. Bei aller nachweisbaren Willkür im Bereich pragmatischer Markierungen handelt es sich gleichwohl um ein nützliches und ökonomisches Mittel der Kommentierung. Derartigen Angaben kommt gleichsam die Rolle eines „Warntäfelchen“ zu, mit dem Benutzern/Benutzerinnen Hinweise auf mögliche Fehlverwendungen eines Ausdrucks gegeben werden.

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Aufgrund ihrer Beliebtheit verkehrt sie in gehobenen Kreisen und bändelt mehrfach mit wohlhabenden Männern an.
de.wikipedia.org
Das Schiff wurde nicht gehoben und 1951 vor Ort abgebrochen.
de.wikipedia.org
Beim Schacht 58 mussten die anfallenden Wässer mit Pumpen von der 25-m-Sohle und 80-m-Sohle nach über Tage gehoben werden.
de.wikipedia.org
Das Programm war dicht, und gelehrt wurde alles, was von einer gehobenen Küche erwartet wurde.
de.wikipedia.org
Narseh hatte zu diesem Zeitpunkt bereits ein gehobenes Alter erreicht und konnte auf eine langjährige administrative Erfahrung zurückblicken.
de.wikipedia.org
Er meint, dass er es jetzt endgültig wagen könne, das Blumenmädchen in die gehobene Londoner Gesellschaft einzuführen.
de.wikipedia.org
Werbekunden sind Unternehmen aus dem gehobenen Konsumgütermarkt, Finanzdienstleister oder Gastronomiebetriebe.
de.wikipedia.org
So wurde eine dekorative Statue auf eine neue Metaebene gehoben.
de.wikipedia.org
Vier der Männer klammern sich an dem Korb fest, während der Arzt an dem Halteseils des Ballons in die Luft gehoben wird.
de.wikipedia.org
Anschließend befand er sich bis 1959 im Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung.
de.wikipedia.org

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"gehoben" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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