In Artikel 105 GG ist deshalb die Steuergesetzgebung speziell geregelt ( Steuerhoheit ) :
ausschließliche Gesetzgebung des Bundes über Zölle und Finanzmonopole ( wobei von den Finanzmonopolen nur noch das Branntweinmonopol existiert )
konkurrierende Gesetzgebung für die übrigen Steuern, falls dem Bund ein Ertrag daraus zusteht
staatsrecht.honikel.deIn Article 105 GG therefore the tax legislation is regulated particularly :
exclusive legislation of the Federation about tariffs and financial monopolies
competitive legislation for the remaining taxes, if a yield from it is entitled to the Federation
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