If your spouse wishes to work somewhere as a regular employee, he or she will need a work permit from the German government ( unless he or she is a citizen of another EU nation or of Iceland, Liechtenstein or Norway ).
Spouses of foreign academic visitors wishing to pursue gainful employment must indicate this prior to arrival so that they can apply for a corresponding residence permit (one with the designation Erwerbstätigkeit gestattet ‘employment allowed’).
www.international.uni-kiel.deStaatsangehörige aus den Ländern der Europäischen Union sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen ).
Ehepartner von ausländischen Gastwissenschaftlern, die eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, müssen dies in jedem Fall vor der Einreise anzeigen und eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung (mit dem Hinweis "Erwerbstätigkeit gestattet") beantragen.
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