Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „HGB“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

das HGB <-(s)>

kurz für Handelsgesetzbuch

Siehe auch: Handelsgesetzbuch

das Hạn·dels·ge·setz·buch

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
1 HGB mit dem Namen ihrer Firma unterschreiben.
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1 HGB der Kommissionär den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dadurch ausführen darf, dass er die Wertpapiere selbst als Käufer liefert oder als Verkäufer übernimmt.
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Für nach alter Fassung des HGB angemeldete Gesellschaften gilt die frühere, dazu ergangene Rechtsprechung weiterhin, z. B. Name & Co. oder Name & Cie., auch Name & Comp.
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2 HGB wie ein Frachtführer behandelt, soweit sich das Frachtgut als Sammelladung in ihrer Obhut befindet.
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Im „Autokran“-Urteil durften sich die Gesellschafter nicht auf die rechtliche Selbständigkeit der juristischen Person berufen, sondern mussten analog §§ 105, 128 HGB mit ihrem Privatvermögen haften.
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Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Märkte hatten viele börsennotierte Unternehmen Schwierigkeiten, die für Ihre Geschäftsberichte im Lagebericht nach § 289 HGB erforderlichen Prognosen für das kommende Geschäftsjahr zu formulieren.
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2 HGB wie ein Frachtführer behandelt, soweit sich das Frachtgut als Sammelladung in seiner Obhut befindet.
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Unterlässt er dies, darf der Verkäufer die Bestimmung vornehmen oder die anderen in § 375 HGB genannten Rechte ausüben.
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2 HGB zu verfahren ist.
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1 HGB nicht zugunsten eines Eintragungspflichtigen anwendbar ist.
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"HGB" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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