Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Kabinett“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

das Ka·bi·nẹtt <-s, -e>

1. POL

Das Kabinett tritt zusammen.
■ -sbeschluss, -skrise, -smitglied, -ssitzung

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Es handelte sich um das letzte Kabinett der ersten Legislaturperiode der Republik.
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Auf Druck der Partei ließen sie ihre Mitgliedschaft jedoch mit Eintritt ins Kabinett ruhen.
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Sein Kabinett führte neue arbeitsrechtliche Bestimmungen ein, insbesondere zum Schutz von Kindern und Frauen.
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Unter Kabinett wird dabei eine Zusammenstellung einer Vielzahl von Informationen zu einem bestimmten Sachgebiet verstanden.
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Er wurde 1775 ihr Kabinett-Sekretär und bearbeitete die an sie gerichteten Petitionen.
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In ihrem Kabinett versuchten sie Minister aller politischen Richtungen und Volksgruppen zu beteiligen.
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Außerdem war er 1918 auch als Finanzminister Mitglied des Kabinetts.
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Damit gehörte sie als „Juniorministerin“ nicht mehr dem eigentlichen Kabinett an.
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Er hatte bereits vor der Ernennung des neuen Kabinetts angekündigt, nicht mehr für sein Amt zur Verfügung zu stehen.
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An der Nordostseite führt eine Tür zu einem Porzellan-Kabinett, an der Nordwestseite zur Anrichte des Butlers.
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