Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „KapESt“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

KapESt

WIRTSCH kurz für Kapitalertragsteuer

Siehe auch: Kapitalertrag(s)steuer

die Ka·pi·ta̱l·er·trag(s)·steu·er

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist ebenso wie die Lohnsteuer eine Form der Erhebung der Einkommensteuer (und Körperschaftsteuer).
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Dies trifft insbesondere auf den Interbankenbereich zu (Zinserträge würden der KapESt unterliegen, Zinsausgaben würden aber zu keiner Erstattung/Anrechnung führen).
de.wikipedia.org
Nach dem Welteinkommensprinzip werden inländische und ausländische Kapitalerträge der KapESt unterworfen.
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Die KapESt ist neben der Lohnsteuer die bekannteste Form der Abgeltungsteuer.
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Die KapESt ist insbesondere nicht zu erheben in Bereichen, in denen regelmäßig neben entsprechenden Erträgen substanzielle damit zusammenhängende Ausgaben anfallen.
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In zahlreichen Ausnahmefällen entfällt die Abgeltungswirkung der KapESt.
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Dem Steuerrecht geht es darum, diesen Kapitalertrag zu versteuern, wofür die Kapitalertragsteuer (KapESt) vorgesehen ist.
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Die Bank verrechnet die Steuerrückzahlung mit den offenen Steuerabführungen und meldet die Zahlen in der KapESt-Anmeldung an ihr Betriebsstättenfinanzamt.
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Die Kapitalertragsteuer (abgekürzt KESt, KapESt, KapErtSt oder auch KapSt) ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer.
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