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Definitionen von „Kulturabkommen“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

das Kul·tu̱r·ab·kom·men

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Ein Kulturabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die internationalen Kulturbeziehungen zweier oder mehrerer Staaten regelt.
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1993 wurde ein Kulturabkommen zwischen den beiden Staaten unterzeichnet, das seit 2002 in Kraft ist.
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Verwaltungsabkommen sind im deutschen Staatsrecht ein internationaler Vertrag zwischen Staaten oder anderen Gebietskörperschaften und dienen der Regelung der internationalen Verwaltung wie beispielsweise bei Kulturabkommen.
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Obwohl noch kein deutsch-kubanisches Kulturabkommen abgeschlossen werden konnte, besteht ein breites Netz an Initiativen des kulturellen Austausch sowie der Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung.
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Dank des portugiesisch-tschechischen Kulturabkommens 1976 bereisten gelegentlich portugiesische Musiker das Land.
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Ob Kulturabkommen oder Handelsabkommen ein „politischer Staatsvertrag“ sind, hängt vom Einzelfall ab.
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Zur Regelung bilateraler Kulturbeziehungen schließen Staaten Kulturabkommen ab.
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In einem seit 2015 angekündigten Kulturabkommen soll der gegenseitige Austausch weiter ausgebaut und vertieft werden.
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1971 bis 1972 war er Fachberater im Rahmen des deutsch-brasilianischen Kulturabkommens, befasst mit dem Aufbau eines nationalen Erziehungsfernsehens.
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1993 unterschrieben die beiden Länder ein Kulturabkommen, welches neun Jahre später in Kraft trat und sich unter anderem als Grundlage der Zusammenarbeit im Bereich Bildung hervorhebt.
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