Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Schranne“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die Schrạn·ne <-, -n> südd A (Markthalle)

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Der Ort wurde 1694 angeblich als Herzogschranne bezeichnet, wobei ein Bezug zu einer Schranne (= Gerichtsstätte) nicht erkennbar wird.
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Die Schupfe, in anderen Landesteilen auch als Schranne bezeichnet, wurde im 17. Jahrhundert errichtet und später mit einer klassizistischen Fassade versehen.
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Auf der Westseite zur städtischen Schranne hin wurde eine zweigleisige Wagen-Remise mit Rampe, Lagerhalle und Wagendrehscheibe gebaut.
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Von der Terrasse der Schranne aus wurden die Gerichtsurteile verlesen; die Hinrichtungsstätte war zumeist anderswo, meist außerhalb der Stadtmauern.
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Die Bischöfe richteten daher einen Ort des regelmäßigen Marktes, der Schranne, ein.
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Urkundlich wurde 1401 und 1431 das Rathaus auch als Schranne (Stadtgericht) genannt.
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Zum Zwecke der Übersicht wurden die Schrannen in sogenannte „Viertel“ gegliedert.
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Ursprünglich wurden große Teile des Gebäudes als Schranne und „Markthalle“ genutzt.
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Ebenso diente es als Gefängnis und Schranne bis es als Landschaftsrathaus genutzt wurde, als es im Eigentum der Herrschaftsgemeinden war.
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Das Gericht wurde 1385 aufgehoben, die Schranne bestand jedoch als Verwaltungseinheit weiter.
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