Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Volljurist“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der(die) Vọll·ju·rist (Vọll·ju·ris·tin) <-en, -en>

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Deutsch
Er studierte Rechtswissenschaft, wurde 1931 zum Doktor der Rechte promoviert und trat 1935 als Volljurist in den auswärtigen Dienst.
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Zumeist handelt es sich dabei inhaltlich um den Studiengang Wirtschaftsrecht, der über ein anderes Ausbildungsprofil als traditionelle juristische Studienabschlüsse verfügt und auch früher nicht zum Volljuristen ausbildete.
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Die Qualifikation als Volljurist war im dänischen Gesamtstaat Voraussetzung für das Amt des Polizeimeisters.
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Sie richtet sich an Volljuristen, Insolvenzsachbearbeiter, Rechtspfleger und Schuldnerberatungsstellen.
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Juristen mit der Befähigung zum Richteramt werden auch als „Volljuristen“ bezeichnet.
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Diese Staatsprüfung ist Voraussetzung für die weitere Ausbildung zum Volljuristen.
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Er wurde Volljurist und zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert.
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Beruflich war er als Volljurist im bayerischen Staatsdienst beschäftigt.
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Volljuristen, Volks- und Betriebswirte hingegen müssen die sogenannte Vollprüfung ablegen.
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Er ist Volljurist und Doktor der Rechte.
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