Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Vorfahrin“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der Vo̱r·fahr, der Vo̱r·fah·re <-(e)n, -(e)n> Nachfahr(e)

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Vorfahr(e) oder weiblich Vorfahrin (von „Fahrender“) bezeichnet einen biologischen Eltern- oder Vorelternteil eines Lebewesens, von dem es in direkter Linie abstammt und dessen blutsverwandter Nachfahre es ist.
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Vor einer geplanten Heirat werden die Mütter des Brautpaares genau prüfen, ob die beiden nicht doch in ferner Vergangenheit eine gemeinsame Vorfahrin hatten.
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Sie erhielt ihren gälischen Namen wohl nach einer irischen Vorfahrin ihres Vaters, möglicherweise nach einer seiner Tanten.
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Die Forscher nehmen daher an, dass die Nutzung von Schwämmen von einer weiblichen Vorfahrin erst vor relativ kurzer Zeit erfunden worden ist.
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Erschrocken stellt die junge Stiefmutter fest, dass die böse Gräfin aus der Geschichte ihre eigene Vorfahrin ist.
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