Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Zweitspielrecht“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

das Zwe̱i̱t·spiel·recht

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Als Förderlizenz (im Basketball: Doppellizenz) bezeichnet man im Sport ein so genanntes Zweifachspielrecht, oft auch Zweitspielrecht genannt.
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Dort besaß er bereits ein Zweitspielrecht.
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Bei Zweitspielrecht dürfen Spieler für zwei verschiedene Vereine eingesetzt werden.
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Dadurch konnten junge Spieler des Braunschweiger Bundesligakaders mit einem Zweitspielrecht („Doppellizenz“) für die Mannschaft der Herzöge ausgestattet werden, um dort Spielpraxis zu sammeln.
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Er lief aufgrund eines Zweitspielrechts auch weiterhin für die Zebras auf.
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Dort besaß er ein Zweitspielrecht für die zweite Mannschaft.
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Wie das Norweger Modell ist das Zweitspielrecht in der Regel auf die unteren Staffeln beschränkt.
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