Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „ankündigen“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

I . ạn·kün·di·gen <kündigst an, kündigte an, hat angekündigt> VERB mit OBJ

II . ạn·kün·di·gen <kündigst an, kündigte an, hat angekündigt> VERB mit SICH

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Unter einer Drohung versteht die Rechtswissenschaft das Ankündigen eines gegenwärtigen Übels, auf dessen Eintritt der Täter vorgibt, Einfluss zu haben.
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Auch soll nächtliches Wagenrasseln einen Leichenzug mit kopflosen Trauergästen und Zugpferden ankündigen.
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Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit sollten Aussätzige, die in Siechenhäusern ausserhalb der Siedlungen wohnten, ihr Kommen durch warnende Siechenklappern ankündigen.
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Besucher können politische, soziale und kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten aus dem linken Spektrum in einem Terminkalender ankündigen.
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Das Ankündigen der Partys ist ein ephemeres und informelles Kulturphänomen: Die jeweilige Gestaltung existiert meist nur kurze Zeit.
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Der Spieler muss mindestens so viele Stiche machen wie angekündigt.
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Wenn die beiden anderen Spieler damit einverstanden sind und der erste Spieler nichts anderes ankündigt, reichen dem ersten Spieler sechs Stiche zum Sieg.
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Nicht selten tritt schon kurz vor dem Anfall ein Druck- oder Völlegefühl im Ohr und eine Verstärkung des Tinnitus auf, wodurch sich der Anfall für den Patienten ankündigen kann.
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Für 2016 wurden fünf Konzerte als „vorübergehende Auferstehungsfeier“ angekündigt.
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Ein neues Album ist für das Frühjahr 2011 angekündigt.
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"ankündigen" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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