Weekends are not counted in case of continuous periods of employment.
In order to be allowed to work, you require a wage tax certificate ("Lohnsteuerbescheinigung" or the "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug") from the tax authority of your place of residence (or your income tax card if you worked in Germany before 2010).
fau.deDas Wochenende zählt nicht bei zusammenhängenden Beschäftigungszeiträumen dazu.
Um arbeiten zu können, benötigt man eine Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug vom Finanzamt des Wohnortes (bzw. die Lohnsteuerkarte, falls man bereits vor 2010 gearbeitet hat).Achtung!- Bei vielen Studierenden wird in der Aufenthaltserlaubnis noch die ALTE Regelung (mit 90 ganzen bzw. 180 halben Tagen) stehen.
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