E̱i̱nziehung <‑, ‑en> SUBST f
1. Einziehung JUR (Beschlagnahmung):
-
ściągnięcie nt
2. Einziehung (von Banknoten):
-
wycofanie nt
3. Einziehung (von Beiträgen, Gebühren):
-
ściąganie nt
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