Die Anwendung von GVM in geschlossenen Systemen erfordert eine Überprüfung der Einschließungs- und Schutzmaßnahmen, um eine Freisetzung zu verhindern.
Wenn in einer Anlage zum ersten Mal Anwendungen in geschlossenen Systemen stattfinden, legt der Anwender vor Beginn der Anwendungen den zuständigen Behörden eine Anmeldung vor, die mindestens einige der in Anhang V Teil A, B oder C aufgeführten Informationen enthält.
Sobald ein Anwender den zuständigen Behörden eine Anwendung in geschlossenen Systemen der Klasse 1 angemeldet hat, können nachfolgende Anwendungen der Klasse 1 ohne weitere Anmeldung aufgenommen werden.
europa.euThe contained use of GMMs requires an examination of the containment and protection measures taken, in order to avoid a release.
When contained uses are to be carried out in premises for the first time, the user shall be required, before commencing such use, to submit to the competent authorities a notification containing at least the information listed in Annex V, Part A, B or C, as appropriate.
Following notification to the competent authorities of a class 1 contained use, subsequent class 1 contained use may proceed without further notification.
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