Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „erwerben“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

er·wẹr·ben <erwirbst, erwarb, hat erworben> VERB mit OBJ jd erwirbt etwas

der Er·wẹrb <-(e)s, -e>

■ -sarbeit, -sbiografie/-sbiographie, -sfähigkeit, -smöglichkeit, -squelle, -squote, -szweig, Geld-, Grundstücks-, Neben-, Sprach-

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
1999 erwarb sie das Anwaltspatent und war danach Partnerin verschiedener Kanzleien.
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In den 1960er und 1970er Jahren wurden gezielt Sammlungslücken durch Ankäufe gefüllt, insbesondere Kaiserporträts wurden erworben.
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Der Käufer erwirbt somit erst Eigentum an der Kaufsache, wenn er alle Forderungen begleicht.
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1984 erwarb er den Master, war fortan als Hochschullehrer tätig und leitete das Jazzensemble und Jazz-Improvisationklassen der Universität.
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In der vereinseigenen Flugschule kann die Sportpilotenlizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge erworben werden.
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Dort erwarb er sich seinen Ruf als hervorragender Pädagoge, während jedoch sein künstlerisches Schaffen zurückging.
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Er erwarb seine Bildung in seiner Heimatstadt und besuchte dort das Gymnasium.
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Er erwarb zunächst Aktien und wurde später in den Aufsichtsrat gewählt.
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Gerüchte, Fahrzeuge der höchsten Widerstandsklasse seien von Privatpersonen nicht käuflich zu erwerben, lassen sich nicht mit Quellen belegen.
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Auch war die polnische Regierung zu diesem Zeitpunkt finanziell nicht in der Lage, eine Mehrheit an dieser Gesellschaft zu erwerben.
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"erwerben" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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