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I . prandeō <prandēre, prandī, prānsum> (prandium) VERB intr

frühstücken [ ad satietatem ]
pransus Part Perf
der gefrühstückt hat
zum Aufbruch fertig, marschfertig
voll gefressen u. voll gesoffen

II . prandeō <prandēre, prandī, prānsum> (prandium) VERB trans poet

frühstücken, etw. zum Frühstück essen [ luscinias; olus ]

I . prānsitō <prānsitāre> Intens. v. prandeo VERB intr

frühstücken

II . prānsitō <prānsitāre> Intens. v. prandeo VERB trans Plaut.

zum Frühstück verzehren [ polentam ]

Siehe auch: prandeō

I . prandeō <prandēre, prandī, prānsum> (prandium) VERB intr

frühstücken [ ad satietatem ]
pransus Part Perf
der gefrühstückt hat
zum Aufbruch fertig, marschfertig
voll gefressen u. voll gesoffen

II . prandeō <prandēre, prandī, prānsum> (prandium) VERB trans poet

frühstücken, etw. zum Frühstück essen [ luscinias; olus ]

grandēscō <grandēscere, – –> (grandis)

groß werden, wachsen

prandium <ī> nt

1.

zweites Frühstück geg. Mittag (aus Brot, Fisch, kaltem Braten u. Ä. bestehend)

2. Mart.

Mahlzeit

3. (v. Tieren)

prandium Plaut.
das Fressen

brandea <ae> f, brandeum <ī> nt spätlat

Leinen- o. Seidenhülle f. Reliquien

praetor <ōris> m (< *prae-itor, prae u. eo, eigtl. „der Vorangehende“)

1.

a.

Vorsteher, Vorgesetzter, Anführer, urspr. Bez. der röm. Konsuln u. des Diktators [ maximus Diktator ]

b.

Bürgermeister fremder Städte u. (in Karthago) Suffet

c. (in Rom)

stellvertretender Legat, Unterfeldherr

2.

Prätor, Justizbeamter, höchster Beamter nach den Konsuln: seit 367 v. Chr. wurde den Konsuln der praetor urbanus zur Seite gestellt, der die Aufgaben der Rechtsprechung wahrnahm; er durfte die Stadt nur bis zu 10 Tagen verlassen; Herkunft, Bezeichnung, Aufgabenbereich und Zahl der Prätoren änderten sich in der Folgezeit: erstmals 337 v. Chr. war ein Plebejer praetor; seit 247 v. Chr. wurde der praetor urbanus auch praetor maximus od. primus genannt; für Prozesse mit Fremden wurde 242 v. Chr. der praetor peregrinus eingesetzt; 227 v. Chr. erhöhte sich die Zahl der Prätorenstellen f. die Provinzen Sizilien, Sardinien u. Spanien auf 6, später auf 10, unter Cäsar auf 16, schließlich in der Kaiserzeit auf 18; die Prätoren hatten wie die Konsuln das imperium; sie wurden auch mit militärischen Aufgaben betraut, bes. als Führer einer Reservearmee für Italien; auf das Amtsjahr als Prätor folgte die Tätigkeit des Proprätors od. Statthalters in einer Provinz; praetor kann daher auch für propraetor, ja selbst für proconsul stehen; auch als Träger der Zivilgerichtsbarkeit blieb der Prätor seiner Stellung nach Politiker; er wurde von sachkundigen Juristen beraten; der praetor urbanus verkündete bei Amtsbeginn mit dem edictum praetorium seine Rechtsprechungsgrundsätze; diese wurden von den Nachfolgern immer weiter vervollkommnet; um 130 n. Chr. bestimmt Kaiser Hadrian, dass die Edikte der Prätoren unabänderlich sind (edictum perpetuum); damit verlieren die Prätoren ihre Bedeutung, an ihre Stelle tritt die kaiserl. Rechtssprechung; als Aufgabe wird der Prätur nun die kostspielige Ausrichtung von Spielen zugewiesen; es entstehen Spezialpräturen wie die Verwaltung der Staatskasse (zwei praetores aerarii); bis Diokletian ist die Prätur auch Voraussetzung hoher Staatsämter.

3. (b. fremden Völkern)

a.

Heerführer, Feldherr

b.

Statthalter, Satrap

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