Der Anhang A wurde durch Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Kraft gesetzt.
Zwar handelt es sich lediglich um Leitlinien und Empfehlungen, allerdings wird man davon ausgehen können, dass die zuständigen Landesbehörden bei der Auslegung der zum Teil sehr allgemein gehaltenen Vorschriften des TierSchG die im Anhang A aufgeführten Werte in der Genehmigungs- und Überprüfungspraxis heranziehen werden.
Die konkreten Voraussetzungen für die Genehmigung und Durchführung von Tierversuchen sind im TierSchG normiert.
www.dfg.deAppendix A was implemented in national law in the ordinance passed by the Federal Ministry of Food, Agriculture and Consumer Protection ( BMELV ).
Although these standards are merely guidelines and recommendations, it is safe to assume that the relevant state authorities will base their interpretation of the very general regulations contained in the Animal Welfare Act on the principles contained in Appendix A for the approval and inspection procedures.
The specific requirements for the approval and execution of animal experiments are governed by the Animal Welfare Act.
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