Weitere Infos finden Sie im Kapitel „ Karriere “.
Entsandte Bedienstete deutscher Institutionen mit Dienstpass, einschließlich ihrer Familienangehörigen, benötigen kein Visum vor der Einreise und unterliegen nicht der Meldepflicht bei den Einwohnermeldeämtern.
Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Personen, die von deutschen Institutionen an japanische Einrichtungen entsandt werden, z.B. DAAD-Lektoren an japanischen Universitäten.
www.japan.ahk.deFurther details can be obtained from the Japanese Embassy in Berlin or the Japan Association for Working Holiday Makers ( Homepage :
www.jawhm.or.jp) Personnel or family members of personnel dispatched by (German) official organizations who hold a diplomatic passport do not require a visa before landing and are not required to register their residence with their ward office or city hall.
This exception, however, does not apply to overseas nationals being seconded by German institutions to a Japanese facility (for example lecturers at Japanese universities).
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