Er führt den Vorsitz in der Regierung und leitet ihre Geschäfte.
Außerdem vertritt der Ministerpräsident das Land nach außen (Artikel 50), er ernennt die Richter und Beamten des Landes (Artikel 51) und übt das Gnadenrecht aus (Artikel 52).
Wahl des Ministerpräsidenten
www.baden-wuerttemberg.deHe chairs the Government and directs its business.
The Minister-President also acts as representative of the State to the outside (Article 50), appoints judges and state officials (Article 51) and exercises the right to grant pardons (Article 52).
Election of the Minister-President
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