§ 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
(1) Das Vortragsrecht ist das Recht, ein Sprachwerk durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen.
(2) Das Aufführungsrecht ist das Recht, ein Werk der Musik durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen oder ein Werk öffentlich bühnenmäßig darzustellen.
www.gesetze-im-internet.deArticle 19 Right of recitation, performance and presentation
(1) The right of recitation is the right to give a public recital of a literary work by means of personal performance.
(2) The right of performance is the right to give a public recital of a musical work by means of personal performance or to give a public theatrical performance of a work.
www.gesetze-im-internet.deMöchtest du ein Wort, eine Phrase oder eine Übersetzung hinzufügen?
Sende uns gern einen neuen Eintrag.Hier kannst du uns Verbesserungen dieses PONS-Eintrags vorschlagen:
Wie kann ich Übersetzungen in den Vokabeltrainer übernehmen?
Bitte beachte, dass die Vokabeln in der Vokabelliste nur in diesem Browser zur Verfügung stehen. Sobald sie in den Vokabeltrainer übernommen wurden, sind sie auch auf anderen Geräten verfügbar.