Die Mitgliedstaaten erlassen bis spätestens zwei Jahre nach Erlass dieser Richtlinie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder sie sorgen dafür, dass die Sozialpartner bis zu diesem Zeitpunkt Bestimmungen einführen.
In Anbetracht der Vielfalt der Zusatzrentensysteme können die Mitgliedstaaten (über die zweijährige Umsetzungsfrist hinaus) eine Zusatzfrist von fünf Jahren für die Umsetzung gewisser Bestimmungen (Wartezeit) in Anspruch nehmen, deren Umsetzung innerhalb eines kürzeren Zeitraums schwierig wäre.
Berichterstattung
europa.euThe Member States must adopt the necessary laws, regulations and administrative provisions, or ensure that they are put in place by the social partners, within two years after adoption of this Directive at the latest.
Given the diversity of supplementary pension schemes, the Member States may be granted an extended period of five years (beyond the initial two-year transposition deadline) for transposing certain provisions which might be too restrictive in the short term.
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