Prince Gundakar von Liechtenstein ( 1580 - 1658 ), who resided at Schloss Wilfersdorf at that time, personally supplemented and amended some passages of the concept :
He added to the stipulation that the cellarer shall not cater for strangers in the cellar and shall not "bouse" with them (apparently a frequently done practice) the following provision:
www.hofkellerei.liFürst Gundakar von Liechtenstein ( 1580 - 1658 ), der zu dieser Zeit im Schloss Wilfersdorf residierte, ergänzte und korrigierte das Konzept an einigen Stellen eigenhändig :
Der Bestimmung, wonach der Kellner keine Fremden im Keller bewirten und nicht mit ihnen "zechen" soll (eine offenbar häufig geübte Praxis), fügte Gundaeker folgende hinzu:
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