Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Prüfungsantrag“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der Prü̱·fungs·an·trag

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Der erste Prüfungsbescheid auf den Prüfungsantrag hin kann wegen der nötigen Wahrung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs kein Zurückweisungsbeschluss sein.
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Mit dem Prüfungsantrag wird das Prüfungsverfahren im engeren Sinne angestoßen.
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Der Prüfungsantrag kann demgegenüber verfahrensabhängig später gestellt werden.
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Von Stellung des Prüfungsantrags bis Erhalt des ersten Prüfungsbescheids können wenige Wochen vergehen oder auch einige Jahre, regelmäßig einige Monate.
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Der Prüfungsantrag für die materiellrechtliche Prüfung der Anmeldung kann für eine EP-Anmeldung gleich bei Anmeldung oder – verfahrensabhängig – eine gewisse Zeit danach, insbesondere in Reaktion auf das Rechercheergebnis, gestellt werden.
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Ohne Gebührenzahlung gilt der Prüfungsantrag als nicht gestellt.
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Wird der Prüfungsantrag ohne vorherigen Rechercheantrag gestellt, gilt letzterer als mitgestellt.
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Die amtliche Prüfung nach der Recherche muss durch den Prüfungsantrag angestoßen werden.
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Der Prüfungsantrag für die materiellrechtliche Prüfung der Anmeldung muss spätestens sieben Jahre nach dem Anmeldetag der DE-Anmeldung gestellt werden.
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Der Prüfungsantrag kann nicht zurückgenommen werden.
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