Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Tatmehrheit“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die Ta̱t·mehr·heit JUR

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Unterschieden wird die gleichartige und die ungleichartige Tatmehrheit.
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Tatmehrheit (auch Realkonkurrenz genannt) ist ein Begriff des deutschen Konkurrenzrechts.
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Bei der ungleichartigen Tatmehrheit sind verschiedene Gesetze verletzt worden.
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Eine gleichartige Tatmehrheit liegt vor, wenn mehrere Verletzungen desselben Strafgesetzes vorliegen.
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Die Tatmehrheit führt zu einer gleichzeitigen Aburteilung und ist in Strafgesetzbuch geregelt.
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Dagegen können im Verhältnis der Tatmehrheit stehende Taten dennoch einen einheitlichen Lebensvorgang und somit eine prozessuale Tat darstellen.
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Die Abgrenzung zur Tatmehrheit ist differenziert in der Lehre entwickelt worden.
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Tatmehrheit liegt hierbei vor, wenn die Lösegelderpressung ganz oder teilweise mit der tatbestandsmäßigen Handlung des erpresserischen Menschenraubs/Geiselnahme zusammenfällt.
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