Deutsch » Arabisch

erwerben VERB trans

تملك [taˈmallaka]
اكتسب [ikˈtasaba]
كسب [kasaba, i]
اقتنى [iqˈtanaː]

I . erweitern [ɛɐ̯ˈvaitɐn] VERB trans

وسع [wassaʕa]

II . erweitern [ɛɐ̯ˈvaitɐn] VERB refl

توسع [taˈwassaʕa]

verwerfen VERB trans

نبذ [nabaða, i]
رفض [rafađɑ, u]

verwerten VERB trans

استغل [istaˈɣalla]
استفاد (من) [istaˈfaːda]

erwecken VERB trans (erregen)

أثار [ʔaˈθaːra]

I . erweisen [ɛɐˈvaɪzən] VERB trans (Dienst)

قدم [qaddama]
أسدى [ʔasdaː]
شرفه [ʃaˈrrafahu]

II . erweisen [ɛɐˈvaɪzən] VERB refl

ثبتت صحته [θabatat s̵i̵ˈħħatuhu]

der Erwerb <-[e]s, -e> [ɛɐ̯ˈvɛrp, Pl ɛɐ̯ˈvɛrbə] SUBST

تملك [taˈmalluk]
تكسب [taˈkassub]
كسب [kasb]
اكتساب [iktiˈsaːb]
اقتناء [iqtiˈnaːʔ]

anwerben VERB trans

اجتذب [idʒˈtaðaba]
استقدم [isˈtaqdama]

bewerben VERB refl

تقدم (ل) [taˈqaddama]
sich bewerben (um akk) (um ein Amt)
رشح نفسه (ل) [raʃʃaħa nafsahu]

der Gerber <-s, -> [ˈgɛrbɐ] SUBST

دباغ [daˈbbaːɣ]

erwerbslos ADJ

عاطل [ʕaːt̵i̵l]

überwerfen [y:bɐˈvɛrfn̩] VERB refl

sich überwerfen (akk) (mit dat)
تشاجر (مع) [taˈʃaːdʒara]

die Erwerbung <-, -en> SUBST

1. Erwerbung → Erwerb

2. Erwerbung (käuflich Erworbenes):

مقتنى [muqˈtanan/-aː]; مقتنيات pl [-naˈjaːt]

Siehe auch: Erwerb

der Erwerb <-[e]s, -e> [ɛɐ̯ˈvɛrp, Pl ɛɐ̯ˈvɛrbə] SUBST

تملك [taˈmalluk]
تكسب [taˈkassub]
كسب [kasb]
اكتساب [iktiˈsaːb]
اقتناء [iqtiˈnaːʔ]

I . verbergen VERB trans a. fig

أخفى [ʔaxfaː]
خبأ [xabbaʔa]
ستر [satara, u]
كتم [katama, u]

II . verbergen VERB refl

اختفى [ixˈtafaː]
اختبأ [ixˈtabaʔa]

Einsprachige Beispiele (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Entscheidet sich der Erwerber für die Regelverschonung von 85 %, muss er den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführen.
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Steuerschuldner ist sowohl der Erwerber als auch der Schenker.
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Zum anderen erachtet der Gesetzgeber den Erwerber in geringerem Maße als schutzwürdig, da er eine Begünstigung erhält, ohne hierfür eine eigene Leistung zu erbringen.
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Käufer ist die umgangssprachliche und rechtliche Bezeichnung für den Erwerber von Sachen und Rechten in Kaufverträgen.
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Die Erben sowie die Erwerber waren urkundlich feststellbar.
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Der potentielle Erwerber kann sein Angebot jedoch jederzeit nachbessern oder zurückziehen, hat dann aber die Kosten für die eingeleitete Versteigerung zu tragen.
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Führt der Erwerber steuerfreie Umsätze aus (z. B. Heilbehandlungen eines Arztes), muss differenziert werden.
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Als frei verfügbares Eigentum kann ein freehold-Objekt einschließlich Grundstück auf einen Erwerber zeitlich unbegrenzt übergehen.
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Stimmt der Emittent einer Eigentumsübertragung bei vinkulierten Namensaktien nämlich nicht zu, so erhält der neue Erwerber kein Stimmrecht.
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1948 gab es daraus 35 Erwerber, davon 11 Neusiedler.
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"Erwerber" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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