Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Streithelfer“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der(die) Stre̱i̱t·hel·fer(in) <-s, -> JUR

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Häufig wird der Beitritt jedoch dadurch veranlasst, dass eine Prozesspartei dem späteren Streithelfer zuvor den Streit verkündet.
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Häufig wird mit der Streitverkündung die Aufforderung an den Empfänger verbunden, dem Streitverkünder im Prozess als Streithelfer (Nebenintervenient) beizutreten, notwendig ist das aber nicht.
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Da der Streithelfer nicht Partei des Rechtsstreits ist, kann die Kostenentscheidung nicht gegen ihn ausfallen.
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Der Nebenintervenient (= Streithelfer) tritt im Prozess einer der beiden Parteien bei, um diese zu unterstützen.
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Anders ist es nur, wenn der Streitverkündungsempfänger dem Streitverkünder (oder auch der Gegenpartei) als Streithelfer (Nebenintervenient) beitritt.
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Der Streithelfer kann aber nicht über den Streitgegenstand verfügen, indem er aufrechnet, die Klage zurücknimmt, ändert oder einen Verzicht oder ein Anerkenntnis ausspricht.
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