Als Europäische Rechtsinstrumente werden die Rechtsinstrumente bezeichnet, welche den Europäischen Institutionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen.
Diese in Artikel 288 des AEUV aufgeführten Instrumente sind:
Die Verordnung:
europa.euThe term European legal instruments refers to the instruments available to the European institutions to carry out their tasks.
The instruments listed in Article 288 of the TFEU are:
regulations:
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