Manche Makler möchten mit dem Arbeitgeber reden und fordern einen ( japanischen ) Ansprechpartner an.
Je nach Vermieter und Makler kann es nötig sein, einen „guarantor“ (am besten eine Person japanischer Nationalität mit einem festen Anstellungsvertrag) anzugeben, der ebenfalls den Mietvertrag unterschreibt.
Dazu braucht der Garantiegeber einen Namensstempel, der dafür geeignet ist, und der eventuell dafür erst Rathaus, das für den Garantiegeber zuständig ist, registriert werden muss – ein Vorgang, der sich über einige Wochen hinziehen kann.
www.japan.ahk.deSome agents want to talk to the employer and demand a ( japanese ) contact person.
Depending on agent and landlord it may be necessary to indicate a “guarantor” (best is a person of japanese nationality with a fixed employment agreement), who has to sign the rental agreement as well.
It is a long process for the guarantor to get registered.
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