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Ạ̈ltestenrat <‑[e]s, ‑räte> SUBST m

1. Ältestenrat kein Pl POL:

2. Ältestenrat (eines Stammes):

Kọstenrecht <‑s, kein Pl > SUBST nt JUR

Gạststättenrecht <‑[e]s, kein Pl > SUBST nt JUR

Beạmtenrecht <‑s, kein Pl > SUBST nt JUR

Ne̱benrecht <‑[e]s, kein Pl > SUBST nt JUR

Ạn|erbenrecht <‑s, kein Pl > SUBST nt JUR

Bọ̈rsenrecht <‑[e]s, kein Pl > SUBST nt

Devi̱senrecht <‑[e]s, kein Pl > SUBST nt JUR

Ạktienrecht <‑[e]s, kein Pl > SUBST nt JUR

Frẹmdenrecht <‑[e]s, kein Pl > SUBST nt

Fremdenrecht JUR → Ausländerrecht

Siehe auch: Ausländerrecht

A̱u̱sländerrecht <‑s, kein Pl > SUBST nt JUR

Einsprachige Beispiele (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Verstärkt wurde dieser Kritikpunkt durch die als „Ältestenrechte“ anzusehenden, demokratisch wie sportlich jedoch fragwürdigen drei Basisstimmen für Gründungsmitglieder.
de.wikipedia.org
Der älteste Sohn steht mit seinem Erstgeburtsrecht oder Ältestenrecht auch in der Erbfolge an erster Stelle (in matrilinearen Clans die letztgeborene Tochter).
de.wikipedia.org
Als Erblasser hatte er verfügt, dass der überschuldete Gutsbetrieb um Schönermark unter seinen sieben Söhnen zu verlosen und nach erfolgter Sanierung in ein Erbgut nach Ältestenrecht umzuwandeln sei.
de.wikipedia.org

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