Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Hilfsrichter“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der(die) Hịlfs·rich·ter(in)

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
1834 bestand er die zweite juristische Staatsprüfung, wurde 1837 Landgerichtsassessor und 1847 Hilfsrichter am oldenburgischen Oberappellationsgericht.
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1930 wurde er Hilfsrichter beim Reichsgericht und drei Monate später Reichsgerichtsrat.
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Er war unter anderem als Hilfsrichter tätig und arbeitete bei der Reichszollverwaltung.
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1930 kam er als Hilfsrichter an das Reichsgericht.
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Nach Abschluss seines Entnazifizierungsverfahrens 1949 wurde er Hilfsrichter, dann beauftragter Amtsrichter und schließlich Ende 1952 Amtsgerichtsrat und Beamter auf Lebenszeit.
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Aufgabe der Hilfsrichter war es, die regulär amtierenden Richter bei Nichtanwesenheit beziehungsweise Ausscheiden aus dem Gericht durch Rücktritt oder Tod zu vertreten.
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Das sächsische Justizministerium ernannte ihn 1926 zum Hilfsrichter.
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Nach dem Assessorexamen (1936) und zwei Jahren als Anwaltsassessor und Hilfsrichter trat er 1938 als Finanzassessor zur Reichsfinanzverwaltung über.
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Aufgabe der Hilfsrichter war es, die regulären Richter zu vertreten, wenn diese nicht anwesend waren.
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Kurz nach der Umwandlung wurde er Hilfsrichter am Reichsgericht.
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