Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Holschuld“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die Ho̱l·schuld <-, -en>

JUR Bringschuld

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Holschuld bezeichnet im Informationsmanagement die Verantwortung desjenigen, der eine Information benötigt, diese vom Inhaber der Information rechtzeitig und umfassend und in geeigneter Form abzuholen.
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Man spricht daher von einer Holschuld.
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Bei der Holschuld muss sich der Gläubiger die Leistung beim Schuldner abholen.
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Der Inhalt der Leistungshandlung richtet sich im Einzelfall nach der Art der im konkreten Schuldverhältnis vereinbarten Schuld (Holschuld, Bringschuld, Schickschuld).
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Da der Gläubiger die Leistung beim Schuldner abholen muss, hat sich hierfür der Begriff der Holschuld entwickelt.
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Holschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs- und Erfolgsort beim Schuldner liegt.
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Dabei ist zu Beginn eines Projektes zu klären, für welche Informationen eine Holschuld und für welche eine Bringschuld besteht und wer die Verantwortung für die Informationsübermittlung innehat.
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Bei einer Holschuld tritt die Konkretisierung ein, wenn der Schuldner die Sache aussondert und den Gläubiger benachrichtigt, dass diese zur Abholung bereitstehe.
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Die Kosten wie Transportversicherung und Zoll und andere Abgaben sind im Regelfall Teil der Warenbezugskosten des Empfängers, da die Lieferung eine Holschuld ist.
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Im Gegensatz zur Holschuld steht die Bringschuld, dazwischen liegt die so genannte Schickschuld.
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