Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Leistungsbescheid“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der Hạf·tungs·be·scheid

der Le̱i̱s·tungs·be·zug <-(e)s, Leistungsbezüge> AMT

der Dụl·dungs·be·scheid JUR

die Le̱i̱s·tungs·be·schrei·bung JUR

der Zu̱·wen·dungs·be·scheid

der Mụs·te·rungs·be·scheid <-(e)s, -e>

le̱i̱s·tungs·be·zo·gen ADJ

der Le̱i̱s·tungs·be·richt

der Ạb·leh·nungs·be·scheid JUR

der Zer·le̱·gungs·be·scheid BANKW

die/der Le̱i̱s·tungs·be·rech·tig·te <-n, -n>

die Le̱i̱s·tungs·be·reit·schaft <-> kein Pl

der Er·gạ̈n·zungs·be·scheid JUR

die Le̱i̱s·tungs·be·stim·mung JUR

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Hierbei greift das Prinzip der sukzessiven Kompetenz: Über den Anspruch auf eine Sozialversicherungsleistung entscheidet in der Regel zuerst der zuständige Sozialversicherungsträger auf Antrag durch Bescheid (Leistungsbescheid).
de.wikipedia.org
Die Vollstreckung einer durch Leistungsbescheid festgesetzten Geldforderung setzt voraus, dass neben der Vollstreckbarkeit Fälligkeit der eingeforderten Leistung vorliegt.
de.wikipedia.org
Somit kommt der Anspruch insbesondere bei Zahlungen auf nichtige Leistungsbescheide in Betracht, ebenso bei rechtswidrigen öffentlichen Leistungsaufforderungen, solange der entsprechende Bescheid nicht mangels Widerspruchs oder Klage bestandskräftig geworden ist.
de.wikipedia.org

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