Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Rückversicherungsunternehmen“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

das Rụ̈ck·ver·si·che·rungs·un·ter·neh·men

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Der Aufsicht unterliegen Erstversicherungsunternehmen (einschließlich Pensions- und Sterbekassen), Rückversicherungsunternehmen, Holdinggesellschaften, sowie Sicherungs- und Pensionsfonds.
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Das Rückversicherungsunternehmen kann entscheiden, ob es das angebotene Risiko annimmt (akzeptiert), ob es nur zur Übernahme von Ausschnitten davon bereit ist oder ob es das Risiko ganz ablehnt.
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Der Aufsicht unterliegen Erstversicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen, Holdinggesellschaften sowie Sicherungs- und Pensionsfonds.
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Dann überträgt er einen Teil des Risikos auf ein Rückversicherungsunternehmen.
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Das Erstversicherungsunternehmen kann wählen, ob, in welchem Umfang und an welches Rückversicherungsunternehmen es ein übernommenes Risiko zediert.
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Versicherungs-Zweckgesellschaften unterliegen der Finanzaufsicht, die Anforderungen sind jedoch im Gegensatz zu Erst- und Rückversicherungsunternehmen deutlich vereinfacht.
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