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Definitionen von „Retentionsrecht“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

das Re·ten·ti·o̱ns·recht

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Das Retentionsrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht, das für bestimmte Vertragstypen vorgesehen ist.
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Dieser Anspruch ist geschützt durch ein Retentionsrecht (Zurückbehaltungsrecht) des Beklagten.
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Er hat für seine Forderungen an den Gütern ein Retentionsrecht.
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Durch diese Bestimmung soll ein Missbrauch des Retentionsrechts verhindert werden.
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1 ADHGB gegen einen anderen Kaufmann wegen fälliger Forderungen ein Retentionsrecht an allen beweglichen Sachen des Schuldners zu.
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Zum Retentionsrecht gehörten später alle gesetzlichen Pfandrechte und kaufmännischen Zurückbehaltungsrechte.
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Hieraus definierte sich das Retentionsrecht als das Recht des Besitzers einer Sache, dem Eigentümer die Herausgabe derselben bis zur Erfüllung einer Verbindlichkeit zu verweigern.
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1 ADHGB gegen einen anderen Kaufmann wegen fälliger Forderungen ein Retentionsrecht an allen beweglichen Sachen des Schuldners zu; hieraus entwickelte sich das heutige Unternehmerpfandrecht.
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Bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hat der Gläubiger das Retentionsrecht auch dann, wenn seine Forderung nicht fällig ist (Abs.
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