Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Schuldschein“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der Schụld·schein <-(e)s, -e>

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Der Schuldschein ist eine vom Schuldner ausgestellte Urkunde, die zwecks Beweiserleichterung für den Gläubiger das Bestehen einer Verbindlichkeit bestätigt.
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Es ist benannt nach dem Schuldschein, dessen Rolle beim Schuldscheindarlehen der Kreditvertrag übernimmt.
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Sie hatten daher den Charakter von fungiblen Inhaber-Schuldscheinen mit Geldfunktion.
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Kurz darauf suchen Kalle und Anders nach dem Schuldschein des Mörders.
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Im Schuldschein oder Wechsel war dann eine höhere Summe angegeben, zu verzinsen und auch zurückzuzahlen, als ausbezahlt wurde.
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Die Erben fanden zwei Aktenkartons mit Schuldscheinen vor und hatten Mühe, die Forderungen einzutreiben.
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Inländische Schulden bestanden hauptsächlich aus Schuldscheinen, mit denen Soldaten während der Revolution bezahlt wurden.
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Er unterstützte den Herzog bei wirtschaftlichen Problemen, indem er teils uralte Schuldscheine aufkaufte.
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Wird ein Darlehen außerhalb verbraucherrechtlicher Erfordernisse gewährt, so kann der Gläubiger vom Schuldner die Ausstellung eines Schuldscheines verlangen.
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Als ihr Vater den Schuldschein als Bürge unterschreiben sollte, passierte ein großes Unglück.
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