Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Surrogation“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die Sur·ro·ga·ti·o̱n <-, -en> JUR

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Die Surrogation ist kein Fall der gesetzlichen Vertragsübernahme.
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Aus diesem Grunde wird das Prinzip bisweilen gesetzlich durchbrochen, wie durch Treuhand oder Surrogation.
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Darüber hinaus können durch die gesetzlichen Regelungen über die Surrogation Beweisschwierigkeiten vermieden werden.
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Auch bei Forderungen greift die Surrogation, wobei zu beachten gilt, dass nur die Forderung surrogiert wird, nicht jedoch der gesamte Vertrag in das Sondervermögen gezogen wird.
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Im Gegensatz zur dinglichen Surrogation tritt hier die Surrogation nicht unmittelbar ein, sondern es entstehen nur schuldrechtliche Ansprüche auf Herausgabe des Surrogats.
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Durch die gesetzlich vorgesehene Surrogation geht somit der gemeinsam erworbene Gegenstand in das Alleineigentum des Eigentümers der untergegangenen Sache über.
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Ein weiterer Fall der nur schuldrechtlich wirkenden Surrogation ist im Pfandrecht: Abs.
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Die Surrogation hat hier unmittelbare dingliche Wirkung, ein besonderer Übertragungsakt ist entbehrlich.
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