Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „abschließende“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

ạb·schlie·ßend ADJ nicht steig.

I . ạb·schlie·ßen <schließt ab, schloss ab, hat abgeschlossen> VERB mit OBJ

II . ạb·schlie·ßen <schließt ab, schloss ab, hat abgeschlossen> VERB ohne OBJ

III . ạb·schlie·ßen <schließt ab, schloss ab, hat abgeschlossen> VERB mit SICH

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Auf diesem Gesims stehen Zwillingssäulen, die das abschließende Dachgesims (Kranzgesims, Hauptgesims, Schlussgesims) tragen.
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Schließlich wird aber die logische Inkonsequenz dieser Lehre bemängelt, sodass eine abschließende Bewertung über eine beste Schule ausbleibt.
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Eine allseits anerkannte abschließende Erklärung der Explosionsursache gab es jedoch nicht.
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Zur Frage der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Weihe bei den Neuchristen ist bis heute keine abschließende Entscheidung gefällt worden.
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Die Viertelfinals, die folgenden Halbfinals und das abschließende Finale wurden im K.o.-Modus mit Hin- und Rückspiel ausgetragen, bei Torgleichheit entschied die Auswärtstorregel.
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Bekannt und vielfach parodiert ist insbesondere der abschließende Vers der Hymne: „Was bleibet aber, stiften die Dichter.
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Dies ist aber nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Sache spruchreif ist, also das Gericht eine abschließende Entscheidung treffen kann und muss.
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Die Flächen des Geschosses sind größtenteils in zweibahnige, rundbogig abschließende Fenster aufgelöst, die im oberen Bereich wieder das Motiv des Dreipass-Maßwerks aufgreifen.
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Das Hauptverfahren ist der abschließende Teil des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens, in dementsprechend dem im deutschen Strafverfahren geltenden Mündlichkeitsgrundsatz eine mündliche Verhandlung, die so genannte Hauptverhandlung durchgeführt wird.
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Spruchreife stellt ein Stadium in einem Gerichtsverfahren dar, in der es für eine Entscheidung keiner weiteren Aufklärung des Sachverhalts mehr bedarf und das Gericht deshalb eine abschließende Entscheidung treffen kann.
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