Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „markenrechtlich“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

mạr·ken·recht·lich ADJ nicht steig.

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Dieser Name war markenrechtlich jedoch nicht schützbar, weshalb kurzfristig zwei Buchstaben vertauscht und der neue Name kreiert wurde.
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Markenrechtlich betrachtet ist eine Wort-Bild-Marke ein Zeichen, das sowohl eine Buchstabenfolge als auch graphische Gestaltungselemente aufweist.
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Hierbei muss es sich um eine Benutzung des Zeichens als Marke im Marktwettbewerb handeln, bei der alle markenrechtlich erheblichen Funktionen der Marke verwirklicht werden können.
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Submarken können auf die gleiche Weise wie Marken allgemein markenrechtlich geschützt werden.
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Hierbei wird ein regulärer Begriff einer Sprache durch Phantasie-Elemente markenrechtlich verwendbar gemacht.
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Über ein spezielles Seitenprofil ist hierbei an der Schlüsselspitze das jeweilige Firmenlogo zu lesen, womit sich das Profil dann markenrechtlich auf unbegrenzte Zeit schützen lässt.
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Hersteller, die die deutsche Bezeichnung markenrechtlich geschützt haben, können diese aber weiter auf ihre Oblaten-Packungen drucken.
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Einige Selbstverleger kreieren dafür bisweilen markenrechtlich ungeschützte, noch nicht genutzte Verlagsnamen.
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Die Spezialisierung in Bereichen der Hotellerie und Gastronomie waren ebenso wichtige Standbeine wie die Entwicklung und markenrechtliche Eintragung eines eigens entwickelten feuerfesten Werkstoffes.
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Die markenrechtliche Verwaltung seines Nachlasses ist noch umstritten.
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