6 WahrnG.
Section 29 GmbH-Gesetz in the version of the Bilanzrichtliniengesetz ( Accounting Law ) of 12 / 19 / 1985 shall be applicable regarding the appropriation of any profits.
Paragraphs 3.1 and 5.2 shall remain unaffected.
www.gwff.deDer Jahresabschluss ist gemäß § 9 Abs. 6 WahrnG zu veröffentlichen.
Für die Verwendung etwaiger Gewinne gilt § 29 GmbH-Gesetz in der Fassung des Bilanzrichtlininengesetzes vom 19.12.1985. Ziffer 3.1 und Ziffer 5.2 bleiben unberührt.
9.0 - Bekanntmachungen der Gesellschaft
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